Neuer Führerschein für 4.25 t – Geduld ist gefragt
Die Erweiterung der Fahrerlaubnis mit dem Führerschein in der Klasse B auf eine 4,25-Tonnen-Grenze ist auch für Wohnmobile in der EU bereits länger beschlossene Sache. Dem hatte das Europäische Parlament schon im Februar 2024 (wie die Zeit vergeht) zugestimmt. Soweit, so gut und soweit erst einmal nichts. Jetzt wurde laut zuständigem EU-Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, Apostolos Tzitzikostas wieder ein kleiner Meilenstein erreicht.
Inhaltsverzeichnis anzeigen
- Wann kommt der neue Führerschein für Wohnmobile bis 4,25t?
- Welche Stolpersteine gibt es beim neuen Führerschein?
- Artikel 10 – Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung
- Theoretische und/oder praktische Prüfungen
- Anhang V – Titel-B
- Anhang V – Titel B (Wohnmobile und Einsatzfahrzeuge)
- Wie sieht es mit Anhängern aus?
- Ein Fazit
Eins kann ich bereits sagen: Bis man aber mit dem Führerschein der Klasse B ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren darf, wird es leider noch “ein wenig” dauern. Des Weiteren muss man je nach EU-Land auch noch einiges Auflagen in Form einer theoretischen und/oder praktischen Prüfungen erfüllen. In diesem Artikel habe ich einige der aktuellen Fakten zu dem Thema zusammengetragen.
Wann kommt der neue Führerschein für Wohnmobile bis 4,25t?
Mit dem Inkrafttreten der neusten Version (4) der Führerschein-Richtlinie am 25. November 2025, haben die EU-Mitgliedstaaten noch 3 Jahre Zeit (2028), diese in nationales Recht zu überführen und dann noch ein weiteres Jahr (2029), um sich auf die praktische Umsetzung vorzubereiten.
Sollte Deutschland sich hier also bis zum Ende der gesetzten Fristen Zeit lassen, wird das Ganze sich noch bis Ende 2029 hinziehen. Nichts Genaues weiß man nicht, aber es könnte natürlich auch schneller gehen. Das Bundesministerium für Verkehr hat sich dazu auf jeden Fall noch nicht konkret geäußert.
Welche Stolpersteine gibt es beim neuen Führerschein?
Einfach zum noch unbekannten Stichtag ins Wohnmobil steigen und losfahren, wird leider so auch nicht funktionieren. So hat sich die EU für die Klasse B ein paar Mindestanforderungen ausgedacht, welche erfüllt sein müssen, um ein Fahrzeug mit bis maximal 4,25 Tonnen fahren zu dürfen.
Neu hinzugekommen ist u.a. die Regelung, dass (je nach EU-Mitgliedstaat unterschiedlich) eine theoretische und/oder praktische Prüfung (mindestens 7 Stunden) abgelegt werden muss, um ein Fahrzeug mit bis zu 4,25 Tonnen mit der Klasse B fahren zu dürfen.
Nach Bestehen der Prüfung, in welcher Form auch immer, bekommt man dann natürlich einen neuen Führerschein. Ob Deutschland sich auch überlegt, eine neue Fahrzeugklasse, etwa die von der EU vorgeschlagene B1, einzuführen, steht ebenfalls noch in den Sternen. Aber irgendeine Art von Kennzeichnung auf dem eigentlichen Führerschein muss es natürlich geben.
Werfen wir für die Details doch mal einen Blick in die neue Richtlinie 2025/2026 bzw. das “Amtsblatt L” der Europäischen Union vom 05.11.2025 und hierbei geht es um Artikel 10 und Anhang V.
Artikel 10 – Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung
Ein Führerschein darf nur an Bewerber ausgestellt werden, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
für die Klasse B für das Führen einer Fahrzeugkombination, eines Wohnmobils, eines Einsatzfahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit alternativem Antrieb gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer ii haben sie eine Schulung abgeschlossen oder eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen bestanden oder eine Schulung abgeschlossen und eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen gemäß Anhang V bestanden.
Theoretische und/oder praktische Prüfungen
Die Mitgliedstaaten können vorschreiben, dass sowohl die Schulung als auch die Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen zu absolvieren ist.
Unter der Voraussetzung, dass im Einklang mit Anhang V eine solche Schulung abgeschlossen oder eine Prüfung erfolgreich abgelegt wurde oder beides erfolgte, und unbeschadet der Vorschriften zur Typgenehmigung der betreffenden Fahrzeuge können Kraftfahrzeuge dieser Klasse aus Folgendem bestehen:
Einem Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis 4.250 kg, auch in
Kombination mit einem Anhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 5 000 kg
nicht übersteigt.
Ob es also in Deutschland zu einer theoretischen und/oder praktischen Prüfung kommen wird, ist natürlich noch unklar.
Anhang V – Titel-B
Mindestanforderungen an Fahrzeugführerschulung und Fahrprüfung für Fahrzeugkombinationen einschließlich Fahrzeugen mit alternativem Antrieb, für Wohnmobile und für Einsatzfahrzeuge.
a) die Schulung nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d zu genehmigen und zu überwachen oder
b) die Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d abzuhalten.
Anhang V – Titel B (Wohnmobile und Einsatzfahrzeuge)
- Die Dauer der Fahrzeugführerschulung beträgt mindestens sieben Stunden, und die Schulung kann entweder auf öffentlichen Straßen oder auf geschlossenen Strecken abgehalten werden.
- Inhalt der Fahrzeugführerschulung
Die Fahrzeugführerschulung erstreckt sich auf die in Anhang II Titel A Nummer 2 und — in Bezug auf Klasse C1 — in Anhang II Titel B Nummer 8 beschriebenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen. Dabei ist Folgendem besondere Aufmerksamkeit zu widmen: Fahrzeugdynamik, Sicherheitskriterien, richtiges Beladen und Sicherheitszubehör.
Der praktische Teil der Schulung erstreckt sich auf folgende Übungen: Beschleunigen, Verzögern, Rückwärtsfahrt, Bremsen, Anhalteweg, Spurwechsel, Pendeln des Anhängers, Abkuppeln und Ankuppeln des Anhängers vom bzw. an das Zugfahrzeug, Bremsen/Ausweichen sowie Einparken. Bei Einsatzfahrzeugen ist besonders darauf zu achten, dass der Fahrzeugführer über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, um zusätzliche Schwierigkeiten, die sich aus dem Fahren in einer Notsituation ergeben, angemessen zu bewältigen.
Die für die Schulung verwendeten Fahrzeuge müssen der Fahrzeugklasse angehören, für die der Führerscheinbewerber einen Führerschein beantragt hat. - Dauer und Inhalt der Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen
Die Dauer der Prüfung und die bei der Prüfung zurückgelegte Strecke müssen für die Bewertung der in Nummer 2 genannten Fähigkeiten und Verhaltensweisen ausreichen.
Wie sieht es mit Anhängern aus?
Für alle Wohnmobilfahrer, die auch einen kleinen Anhänger mit sich führen, gibt es bei der neuen Regelung auch etwas Positives zu berichten. Das höhere Fahrzeuggewicht von bis zu 4,25 Tonnen darf mit einem Anhänger bis 750 kg zGG kombiniert werden. Somit ergibt sich ein maximales Gespanngewicht von 5 Tonnen (4,25 Zugfahrzeug + 750 kg Anhänger).
Ein Fazit
Wir nähern uns mit winzigen Schritten und noch einigen Unbekannten der neuen Führerscheinregelung. Wann die Umsetzung in Deutschland erfolgen wird, ist ebenso unbekannt, wie in welchem Umfang eine theoretische und/oder praktische Prüfung abgelegt werden muss. Im schlimmsten Fall dauert das Ganze noch bis Ende 2029, was gefühlt eine Ewigkeit ist.