Knaus Tabbert zahlt Millionenstrafe wegen falscher Gewichtsangaben
Die Knaus Tabbert AG mit Hauptsitz im niederbayerischen Jandelsbrunn kommt aus den negativen Sachlagezeilen nicht mehr raus. Erst wurde wegen geringer Nachfrage die Produktion eingestellt, dann gab es Ende 2024 eine Razzia, weil ehemalige Vorstände Bestechungsgelder von Zulieferern angenommen haben sollen. Im weiteren Verlauf gab es erneut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Knaus Tabbert wegen möglichen Betrugs und Wettbewerbsverstößen, dass bei der Angabe zum technisch zulässigen Gesamtgewichts bei bestimmten Fahrzeugen der Gewichtsklasse bis 3,5 Tonnen nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein sollte. Um genau diesen Vorgang geht es jetzt bei einer verhängten Geldstrafe in Höhe von mehr als sechs Millionen Euro.
Es geht hierbei um die magische Marke von 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bei Wohnmobilen. Laut (CIVD) Caravaning-Industrie-Verband kaufen rund 80 Prozent der Kunden Fahrzeuge mit einem Gewicht von maximal 3,5 Tonnen. Hintergrund sind neben einer Begrenzung durch den Führerschein der Klasse B auch die weiteren “Einschränkungen” wie Tempolimit, TÜV-Zyklen, Maut und noch einiges mehr. Hier versuchte die Knaus Tabbert AG wohl mit falschen Gewichtsangaben Wohnmobile zu verkaufen, was nun zu der besagten Strafzahlung führte.
Für die Hersteller ist die Einhaltung eine Herausforderung, denn die Fahrzeuge sind nicht nur durch den ganzen zusätzlichen vom Kunden gewünschten Komfort, sondern auch durch die gesetzlich geforderten Assistenzsysteme insgesamt schwerer geworden. Die neue Führerschein-Richtlinie ist in der EU zwar bereits länger beschlossene Sache und wird mit einem neuen Limit von 4,25 Tonnen etwas Entlastung bringen, aber bis diese Richtlinie auch in Deutschland zur Anwendung kommt, werden sicher noch ein paar Jahre vergehen. An Themen wie Maut im Ausland, Tempolimit, TÜV usw. wird die Richtlinie übrigens auch nichts ändern.
Millionenstrafe bereits in die Bilanz einpreist
So ganz überraschend kam die Strafe für Knaus Tabbert aber jetzt auch nicht. So hat man bereits in der Konzernbilanz von 2024 Rückstellungen in entsprechender Höhe verbucht.
“Knaus Tabbert befindet sich in einem schwebenden Verfahren hinsichtlich der zulässigen Fahrzeugmasse von Ҏ,Ґ Tonnen und hat dafür vorsorglich Rückstellungen gebildet. Ein wesentliches Risiko besteht in einer Beilegung der Rechtsstreitigkeit zu Lasten von Knaus Tabbert.”
Den sich seit geraumer Zeit im Keller befindlichen Aktienkurs hat es daher kaum interessiert. Die Strafe von 6,42 Millionen Euro hat auch keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2025, weil die Knaus Tabbert AG damit bereits gerechnet hat. Mit der vollständigen Zahlung der Geldbuße (geplant in Q1 2026) ist das Verfahren für die Gesellschaft abgeschlossen
Inwiefern sich das aber im kommenden Jahr auf das Vertrauen der Kundschaft in die Marke Knaus Tabbert und somit auf neue Verkäufe auswirken wird, bleibt natürlich noch abzuwarten. Für andere Hersteller sollte das hoffentlich auch entsprechends Signal sein, bei den Angaben bezüglich der technischen Gesamtmasse ehrlich und transparent gegenüber dem Kunden zu sein.