GSR II Assistenzsysteme werden ab heute verpflichtend
Ab heute dem 7. Juli 2026 gelten Regularien für Neufahrzeuge nach der General Safety Regulation, Stufe 2 (GSR II). In den vergangenen Wochen wurde zu dem Thema auch in bekannten Medien einiges an Panik verbreitet, dass es zu Massenstilllegungen bei Wohnmobilen kommen würde.
Inhaltsverzeichnis anzeigen
Was ist GSR II überhaupt?
Mit GSR II (General Safety Regulation 2, EU-Verordnung 2019/2144) werden zahlreiche Assistenzsysteme verpflichtend, die bislang (sofern überhaupt verfügbar) optional waren. Ziel der EU ist es, Unfälle und infolgedessen Verkehrstote insbesondere durch Müdigkeit, Unaufmerksamkeit oder eingeschränkte Sicht zu reduzieren und zu den zentral vorgeschriebenen Systemen zählen:
- Automatischer Notbremsassistent (AEBS)
- Spurhalte- bzw. Spurverlassenswarnsystem (LDWS/LKA)
- Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Rückfahrassistenzsystem (z. B. Kamera)
- Vorrüstung für alkoholempfindliche Wegfahrsperre (Alcolock-Schnittstelle)
- Reifendruckkontrollsystem (RDKS/TPMS)
Am 5. Januar 2020 ist die EU-Verordnung Nr. 2019/2144 bereits in Kraft getreten und ist ab dem 6. Juli 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend anzuwenden. Mit dieser Verordnung werden eine Reihe neuer Technologien und Sicherheitsmaßnahmen nach einem festgelegten Zeitschema (Stufen A-D) verpflichtend eingeführt.
| Zeitstufe | A | B | C | D |
|---|---|---|---|---|
| Alle neuen Fahrzeugtypen | – | 6. Juli 2022 | 7. Juli 2024 | 7. Januar 2026 |
| Alle Erstzulassungen | 6. Juli 2022 | 7. Juli 2024 | 7. Juli 2026 | 7. Januar 2029 |
Ausnahmen bestätigen die Regel
Welche Assistenzsysteme tatsächlich vorgeschrieben sind, hängt maßgeblich von der jeweiligen Fahrzeugklasse ab. Fahrzeuge, die vor Einführung der GSR‑II produziert wurden, aber die neuen Anforderungen nicht erfüllen, verlieren grundsätzlich ihre Zulassungsfähigkeit.
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen
Viele kompakte Wohnmobile basieren auf Transporter-Plattformen und fallen daher oft ebenfalls in die Klassen M1 oder N1, wie Campervans und Kastenwagen. Allerdings kann der Aufbau bei Sensor- und Kamerasystemen Einschränkungen mit sich bringen.
Wohnmobile über 7,5 Tonnen
Besonders größere Reisemobile wie etwa Liner oder Expeditionsfahrzeuge fallen häufig in Nutzfahrzeugklassen wie M2, M3, N2, N3. Hier gelten teilweise andere oder ergänzende Anforderungen, abhängig von der Fahrzeugklasse. Für alle Klassen gilt jedoch der Notbremsassistente (AEBS), welcher auch stehende Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer erkennen muss.
Stichtag 7. Juli 2026
Die Campingbranche ist in vielerlei Hinsicht etwas Besonderes. Hier gibt es u.a. ein sogenanntes Mehrstufenverfahren, denn die meisten Reisemobile entstehen nicht vollständig bei Herstellern wie Bimobil, Hymer und Co. sondern diese bauen auf das eigentliche Fahrgestell auf und genau dieses ist von der GSR II betroffen. Daher gab es für diese Branche eine besondere Übergangsregel für Spezialfahrzeuge wie Wohnmobile und Campingfahrzeuge bis heute.
Ab 7. Juli 2026 dürfen in der EU nur noch Fahrzeuge (Kategorie M1) erstmals zugelassen werden, welche bereits GSR-II-konform sind. Der Stichtag war besonders für Firmen relevant, welche noch Fahrzeug(e) auf dem Hof stehen hatten, die diese Ausstattungsmerkmale nicht besitzen und noch nicht zugelassen wurden.
Hinweis: Die Anzahl an Tageszulassungen könnte dementsprechend steigen. Auf den ersten Blick nicht schlimm, weil das Fahrzeug ja nicht wirklich bewegt, sondern “nur” zugelassen wurde. Es handelt sich dabei aber dann nicht mehr um ein Neufahrzeug, was ja nach Vertrag die Garantieansprüche verändert. Des Weiteren gibt es Zusatzgarantiepakete, die vom Hersteller des eigentlichen Basisfahrzeugs an das Datum der Erstzulassung gebunden sind.
Die neue Regelung ist auch für Hersteller von vollintegrierten Reisemobilen anspruchsvoll, weil die sicherheitsrelevanter Assistenzsysteme in die Frontmaske integriert werden müssen.
Ein Fazit zur GSR II
Ob die eigentliche Verpflichtung solche Systeme in Fahrzeuge einzubauen sinnvoll ist, kann gerne an anderer Stelle diskutiert werden. Fakt ist, dass die einzelnen Stichtage von der EU lange im Voraus feststanden und “eigentlich” genügend Zeit bestand, sich darauf einzustellen.
Einige Hersteller und Händler haben die hohe Nachfrage in und kurz nach der Coronapandemie gnadenlos ausgenutzt und die Preise sind teilweise exorbitant gestiegen. Wer geglaubt hat, die Goldgräberstimmung in der Campingbranche geht immer so weiter, der hat sich bitter geirrt.
Nicht wenige Händler rutschten in der Vergangenheit bereits in die Insolvenz und ein paar wird es sicherlich noch treffen. Die Höfe sind aufgrund der gesunkenen Nachfrage teilweise noch (zu) voll und das ein oder andere “Neufahrzeug” wurde durch eine notwendige “Zwangszulassung” zum gebrauchten. Je nachdem kann man hier als Käufer ein Schnäppchen machen.